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FAQs Bildungsgutschein
Wie erhalte ich eine Förderung für eine Bildungsmaßnahme (Weiterbildung / Umschulung / berufsqualifizierende Ausbildung)?
Vor Beginn der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme müssen Sie sich von der Agentur für Arbeit beraten lassen. Wenn die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, wird Ihnen das von dem zuständigen Sachbearbeiter (Arbeitsvermittler) mittels Bildungsgutschein bescheinigt. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Auch die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.
Der Teilnehmer kann den Bildungsgutschein innerhalb der Gültigkeitsfrist für die Teilnahme an einer zugelassenen Maßnahme mit einem dem Bildungsgutschein entsprechenden Bildungsziel einlösen. Die vom Teilnehmer ausgewählte Bildungsstätte bestätigt auf dem Bildungsgutschein (Ausfertigung für den Träger) die Aufnahme in die zugelassene Maßnahme. Der Bildungsgutschein ist vor Beginn der Maßnahme bei der den Gutschein ausstellenden Agentur für Arbeit vorzulegen. Bei Eingang des Bildungsgutscheins prüft die Agentur für Arbeit, ob die vom Teilnehmer ausgewählte Maßnahme mit den Konditionen des Bildungsgutscheins übereinstimmt. Bei Nichtübereinstimmung ist die Einlösung in Frage gestellt; in Ausnahmefällen kann nachträglich geringfügigen Abweichungen, zum Beispiel inhaltlicher Art, zugestimmt werden.
Was wird gefördert?
Es können Lehrgangskosten, Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kinderbetreuungskosten übernommen werden.
Wann liegen die Voraussetzungen für die Förderung vor?
Sie können dann gefördert werden, wenn die Bildungsmaßnahme notwendig ist, um Sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Bildungsmaßnahme wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist. Das heißt, die Maßnahme beseitigt bei Ihnen vorliegende Qualifikationsdefizite, die Ihre Vermittlungschancen wesentlich vermindern. Ziel ist, dass Sie nach Abschluss der Bildungsmaßnahme mit hoher Wahrscheinlichkeit in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden können.
Was ist ein Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein (BGS) dient als Zusage der Bundesagentur für Arbeit über die Übernahme von Weiterbildungskosten, gem. § 77 Abs. 3 SGB III und § 16 Abs. 1 SGB II. Der Bildungsgutschein ist somit eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme anfallenden Kosten übernommen werden.
Über die Förderung entscheidet in der Regel der zuständige Arbeitsvermittler der Arbeitsagentur. Der Bildungsgutschein enthält unter anderem Angaben zu dem Bildungsziel, der zum Erreichen des Bildungsziels erforderlichen Dauer, dem regionalen Geltungsbereich sowie der Gültigkeitsdauer.
Wie lange ist der Bildungsgutschein gültig?
Ab dem Tag der Ausstellung des Bildungsgutscheins hat dieser eine Gültigkeit von maximal 3 Monaten, innerhalb dessen der Bildungsgutschein für eine Teilnahme an einer zugelassenen Maßnahme eingelöst werden muss. Das heißt, der Beginn der gewünschten Maßnahme muss innerhalb dieser drei Monate liegen. Wenn der Bewerber zum Beispiel innerhalb des Gültigkeitszeitraums kein geeignetes Bildungsangebot gefunden hat, wird gegebenenfalls ein neuer Gutschein ausgehändigt. Damit die Leistung zeitnah bewilligt werden kann, reichen Sie bitte die von der Agentur für Arbeit ausgehändigten Formulare rechtzeitig vor Beginn bei der Agentur für Arbeit ein.
Welche Voraussetzungen müssen die Maßnahme / der Träger erfüllen?
Die Maßnahme, an der Sie teilnehmen wollen, muss berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erhalten, erweitern, der technischen Entwicklung anpassen oder einen beruflichen Abschluss vermitteln. Die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung durch eine fachkundige Stelle zugelassen sein (Maßnahmezertifizierung).
Außerdem muss die Bildungsmaßnahme nach Dauer, Gestaltung des Lehrplans, Unterrichtsmethode, Ausbildung und Berufserfahrung des Leiters und der Lehrkräfte eine erfolgreiche berufliche Bildung erwarten lassen. Diese Qualifikation des Trägers der Maßnahme muss ebenfalls durch eine fachkundige Stelle bestätigt sein (Trägerzertifizierung).
Habe ich Anspruch auf einen Bildungsgutschein?
Nein. Beim Bildungsgutschein handelt es sich um eine so genannte Kann-Leistung, d. h. der Arbeitsvermittler kann den Bildungsgutschein bei Notwendigkeit einer Bildungsmaßnahme zur nachhaltigen Eingliederung des Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt vergeben, muss dies aber nicht.
Was passiert mit meinem Anspruch auf ALG I während ich an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehme?
Wer an einer geförderten Bildungsmaßnahme teilnimmt, behält seine Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Während der Weiterbildungsmaßnahme kann ein Empfänger von Arbeitslosengeld nicht auf Arbeitslosengeld II gestuft werden. Wenn zu Beginn der Maßnahme Anspruch auf 30 Tage Arbeitslosengeld oder weniger besteht, bleibt dieser Anspruch während der Maßnahme eingefroren. Wenn zu Beginn der Maßnahme mehr als 30 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wird pro zwei Tage der Maßnahme der Anspruch um einen Tag vermindert, höchstens jedoch auf 30 Tage reduziert.
Ein Bildungsgutschein kann gleichermaßen an erwerbsfähige Hilfebedürftige, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch erhalten, ausgegeben werden.











