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Förderung nach WeGebAU – Chancen zur Weiterbildung nutzen

Die Bundesregierung hat die Förderung von beruflichen Qualifizierungen für beschäftigte Arbeitnehmer ausgeweitet. Dadurch erhalten nun auch Medienunternehmen die Chance, ihre Mitarbeiter auf allen Ebenen voll gefördert und gezielt weiterzubilden.

L4 führt professionelle Schulungen für Ihre Mitarbeiter in allen Bereichen der digitalen Kommunikation durch und bietet maßgeschneiderte, auf Ihre unternehmensspezifischen Anforderungen abgestimmte Weiterbildungen mit Hochschulzertifikat in folgenden Berufsfeldern an:

Marketing
z .B. Online-Marketing, E-commerce
Präsentationstechniken und Soft Skills
z.B. Powerpoint, Verhandlungstechniken
Bürokommunikation/MS Office
z.B. Word, Excel, Outlook

2D und 3D-Design

z.B. Bildbearbeitung mit Photoshop oder mit InDesign, 3DStudioMax
Film, Video und Animation
z.B. Digitaler Videoschnitt mit Premiere/AVID, Postproduktion mit After Effects, Motion Capture

IT und Programmierung

z.B. IT-Entwicklung, Java, .NET
Web und Internet
z.B. Programmierung mit XHTML, Scriptsprachen oder Flash

Eine Erweiterung des WeGebAU*-Programmes im 2. Konjukturprogramm der Bundesregierung hat die Möglichkeit geschaffen, auch qualifizierte Mitarbeiter in die Weiterbildungsförderung mit einzubeziehen. Dieses Programm ist in den Jahren 2009 und 2010 auf alle Beschäftigten anwendbar. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die notwendigen Lehrgangskosten übernommen - unabhängig von Alter und Betriebsgröße. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) gewährt werden.

Voraussetzungen für eine Förderung nach WeGebAU:
- Der Erwerb des letzten Berufsabschlusses und die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung der Teilnehmerin / des Teilnehmers liegen mindestens 4 Jahre zurück.
- Das Unternehmen stellt die Arbeitnehmerin / den Arbeitnehmer für die Dauer der Qualifizierung von der Arbeit frei - unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts.
- Die Weiterbildung findet während der betriebsüblichen Arbeitszeiten statt.
- Die Kompetenz des Mitarbeiters wird durch die Qualifizierung für den allgemeinen Arbeitsmarkt erhöht.

L4 ist im Rahmen der AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) von GUTcert für die Weiterbildungsförderung zugelassen.

Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten und fragen Sie uns! Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie selbstverständlich bei der Antragstellung.

Ihre Ansprechpartnerin: Martina Gebauer, martina.gebauer@L-4.de, Tel. 030/443 629-29

* Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen