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KURZARBEIT – Chancen zur Weiterbildung nutzen
Die Bundesregierung hat die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen - insbesondere für Arbeitnehmer, die sich in Kurzarbeit befinden - gezielt ausgeweitet. Dadurch erhalten Unternehmen die Chance, die Kurzarbeit für die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter zu nutzen.
Die Agentur für Arbeit übernimmt im Fall von Kurzarbeit nicht nur einen Teil des Lohnes, sondern beteiligt sich zudem an den Kosten der Weiterbildungsmaßnahmen. Auf Antrag des Arbeitgebers können sogar die vollen Sozialversicherungsbeiträge für die Zeiten der Qualifizierung während der Kurzarbeit erstattet werden. Diese Maßnahmen helfen in Krisenzeiten Arbeitsplätze zu sichern und gleichzeitig dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken.
L4 hat dementsprechend sein Beratungs- und Seminarangebot für Medienunternehmen erweitert, die aufgrund der schlechten Auftragslage gezwungen sind, für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit anzumelden. L4 entwickelt für diese Unternehmen die passenden Weiterbildungskonzepte und führt professionelle Schulungen für ihre Mitarbeiter durch.
Sowohl der Arbeitgeber als auch der/die Arbeitnehmer/in kann auf die Agentur für Arbeit zugehen, um einen Antrag auf Übernahme der Kosten für eine Qualifizierungsmaßnahme zu stellen. Der Anspruch auf die Förderung wird geprüft und es wird ggf. ein Bildungsgutschein ausgestellt. Unter den darin festgelegten Bedingungen kann dieser Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger eingelöst werden.
L4 ist im Rahmen der AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) von GUTcert für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
In der Qualifizierung gefördert werden Bezieher/innen von Transfer-, Saison- oder konjunkturellem Kurzarbeitergeld.
Für qualifiziertes Personal stehen den Unternehmen während der Kurzarbeit außerdem Fördermöglichkeiten aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Die Höhe dieser Teilfinanzierung erfolgt abhängig von Unternehmensgröße, Qualifizierungsinhalten und dem zu qualifizierenden Personal.
Für nicht kurzarbeitende Beschäftigte werden Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen des Programms „Weiterbildung gering qualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) ermöglicht und gefördert, um qualifikationsbedingten Entlassungen vorzubeugen. Dieses Programm ist in den Jahren 2009 und 2010 auf alle Beschäftigten anwendbar - unabhängig von Alter und Betriebsgröße.
Maßgeschneiderte, auf die unternehmensspezifischen Anforderungen abgestimmte Einzel- oder Gruppenschulungen kann L4 in folgenden Berufsfeldern anbieten:
Bürokommunikation/MS Office
z.B. Word, Excel, Outlook
Webdesign
z.B. Bildbearbeitung mit Photoshop oder mit InDesign
Web und Internet
z.B. Programmierung mit XHTML, Scriptsprachen oder Flash
IT
z.B. IT-Entwicklung, Java, .NET
Film, Video und Animation
z.B. Digitaler Videoschnitt mit Premiere/AVID, Postproduktion mit After Effects, Motion Capture
Marketing
z.B. Online-Marketing, E-commerce
Präsentationstechniken und Soft Skills
z.B. Powerpoint, Verhandlungstechniken
Coaching
z.B. individuelle Weiterbildungsberatung, Bewerbungstraining
Die Schulungen werden jeweils auf allen Levels, von Einsteiger bis Profi, angeboten. * Für die Film-, Video-, Ton- und Machinima-Schulungen stehen bei L4 Video- und Tonstudios sowie eine Motion Capture-Anlage zur Verfügung.
Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten und fragen Sie uns! Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Ihre Ansprechpartnerin: Ingrid Singer, chancen@L-4.de, Tel. 030/443 629-23











